In jeder Hinsicht gut aufgestellt

Christian Picker ist neuer Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht

Prof. Dr. Christian Picker versteht sich als privatrechtlicher „Universalist“: „Ich bemühe mich, das bürgerliche Recht, das Arbeitsrecht und das Unternehmensrecht gleichermaßen in Forschung und Lehre in der gesamten Breite zu vertreten.“ Er sieht darin durchaus eine Herausforderung – aber: „Es ist für den Sinnhorizont der Jurisprudenz unverzichtbar, dass man die Grundlagen unserer Rechtsordnung im Auge hat, deren große Entwicklungslinien verfolgt und sich nicht im Klein-klein der Einzelprobleme verliert.“

Im Bürgerlichen Recht beschäftigt sich Christian Picker momentan mit der Frage, ob und inwiefern nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht das Verhalten der Menschen steuern soll. Das bedeutet: Ob und inwiefern es Anreize setzen und Risiken minimieren soll. Wie soll sich das Zivilrecht etwa funktionsgerecht zu einer „Schwarzgeldabrede“ verhalten, lautet die Problemstellung, mit der sich der Jurist derzeit beschäftigt. Wenn zum Beispiel ein Haus unter Einsatz von Schwarzarbeit erbaut wurde und bereits Geld geflossen ist: Wie kann und soll das Zivilrecht hierauf reagieren?

Homeoffice ist ein Thema, mit dem sich Christian Picker momentan im Arbeitsrecht beschäftigt. Den aktuell diskutierten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales intendierten „Rechtsanspruch auf Homeoffice“ hält er nicht für sinnvoll. „Die Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien müssen selbst schauen, ob und inwiefern es sinnvoll ist, im Betrieb oder zu Hause zu arbeiten. Es gibt hier zu viele Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken als dass man das als rechtlichen Anspruch in ein starres Gesetz gießen könnte.“ Lohngerechtigkeit, und hier insbesondere der Mindestlohn, sind ein weiteres zentrales Themengebiet des Rechtswissenschaftlers, der von 2008 bis 2010 promotionsbegleitend als Justiziar am Universitätsklinikum Freiburg gearbeitet hat.

Christian Picker war anfänglich ein Gegner des Mindestlohns, hat sich aber durch seine Forschung eines Besseren belehren lassen.

„Die Frage nach dem richtigen Mindestlohn ist deshalb sehr spannend, weil auch und vor allem wirtschaftswissenschaftliche Fragen zu berücksichtigen sind.“

Prof. Dr. Christian Picker

Diese interdisziplinäre Ausrichtung aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaft soll sich langfristig in einer entsprechenden interdisziplinären Zusammenarbeit niederschlagen.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beschäftigt sich der gebürtige Bonner schwerpunktmäßig mit einer Rechtsform, die „einzigartig, faszinierend und volkswirtschaftlich sehr bedeutsam ist, die die Rechtswissenschaft wie Rechtspraxis aber leider kaum im Blick hat“: Genossenschaften stehen für ihn für realwirtschaftliches, nachhaltiges und damit gesamtgesellschaftlich wie volkswirtschaftlich sinnvolles Wirtschaften. Damit stehen sie auch im Gegensatz zu Gesellschaften, die die kurzfristige Gewinnmaximierung verfolgen, die sich in der Finanzmarktkrise als volkswirtschaftlich schädlich erwiesen hat. In seiner Habilitationsschrift von 2017, die gerade unter dem Titel „Genossenschaftsidee und Governance“ erschienen ist, hat er ein Modell für eine moderne genossenschaftliche Unternehmensverfassung entworfen.

Schließlich ist Christian Picker ein leidenschaftlicher Lehrender. Auch hier ist er breit aufgestellt. Seine Wahrnehmung: „Die Konstanzer Studierenden sind super.“ Da er vor seiner Ernennung zum Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz bereits zwei Semester lang die entsprechende Vertretungsprofessur innehatte, kennt er die Gegebenheiten. Mit dem LUKS-Preis, den die Konstanzer Studierenden für herausragende Lehre vergeben, sowie dem Tina-Ulmer-Lehrpreis ist er jeweils 2018 bereits ausgezeichnet worden.

Preisträger des Tina-Ulmer-Lehrpreises

https://www.youtube.com/watch?v=M1lFZgXfAIo

Prof. Dr. Christian Picker ist Preisträger des Tina-Ulmer-Lehrpreises der Stiftung Wissenschaft und Gesellschaft an der Universität Konstanz, 2018

Besonders stolz ist Christian Picker darauf, dass er den Jurastudenten mit dem zweitbesten Ergebnis in der Staatsprüfung des Konstanzer Examenstermins Herbst 2018 betreut hat und als Mitarbeiter gewinnen konnte. Über seine MitarbeiterInnen sagt er: „Sie sind alle top.“

Er ist überzeugt, dass die Studierenden instinktiv merken, wenn jemand die Lehre ernst nimmt. „Ich habe früh festgestellt, dass mir das Spaß macht, und habe mich gefragt: Kommt das rüber, was ich vermitteln möchte? Da muss man sehr genau darauf achten.“

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen war Christian Picker von 2005 bis 2007 Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg. Von 2008 bis 2010 war er Justiziar am Universitätsklinikum Freiburg und wissenschaftlicher Angestellter an der Universität Freiburg. Dort wurde er 2011 promoviert. 2017 erfolgte die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bevor er 2018 die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz annahm, hatte er für zwei Semester die entsprechende Vertretungsprofessur inne.
 


 

Dr. Maria Schorpp

Von Dr. Maria Schorpp - 03.04.2019