Entscheidung über Wider­spruchs­lösung bei Organs­pende

Prof. Dr. Jacob Rosenthal vom Fachbereich Philosophie und Prof. Dr. Friedrich Breyer vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften äußern sich im Video-Interview zu dem Aspekt der Freiwilligkeit bei der Organspende und wie die Bereitschaft, sich für eine Organspende zu registrieren, erhöht werden könnte.

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 16. Januar 2020 entschieden: Bedingung für eine Organspende ist weiterhin, dass der Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung der spendenden Person vorausgegangen ist. Damit wurde der Zustimmungsregelung entsprochen, die von einer Gruppe um die Grünen-Sprecherin Annalena Baerbock und der Linke-Vorsitzenden Katja Kipping eingebracht wurde. Die Abgeordneten stellten sich somit gegen den Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der vorsah, dass jede Person, die nicht aktiv Widerspruch geleistet hat, als potenzielle Organspenderin oder potenzieller Organspender gilt.

Prof. Dr. Jacob Rosenthal vertritt an der Universität Konstanz den Bereich der Praktischen Philosophie. Einer seiner Forschungsschwerpunkte sind anspruchsvolle Varianten der Moralbegründung. Er äußert sich im Video-Interview dazu, inwiefern die beiden Gesetzesvorschläge philosophisch einzuschätzen sind: Entspricht die Zustimmungsregelung eher dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen als die Widerspruchsregelung? Und wie sieht es mit dem Aspekt der Freiwilligkeit aus?

https://www.youtube.com/watch?v=nrspv1DQfY0&feature=emb_title

Prof. Dr. Friedrich Breyer vertritt den Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Universität Konstanz. Er nimmt dazu Stellung, wie die Bereitschaft, sich für eine Organspende zu registrieren, erhöht werden kann und erklärt die Bedeutung des heute beschlossenen Registers sowie die Vorteile der sogenannten Reziprozitätslösung.

https://www.youtube.com/watch?v=XzEl1QavTYU&feature=emb_title

Simone Müller | Maria Schorpp

Von Simone Müller | Maria Schorpp - 17.01.2020